G.E.O.S. erhält Auftrag vom Bundesamt für
kerntechnische Entsorgungssicherheit
Auswahl eines Standortes für die Endlagerung
Im Standortauswahlgesetz (StandAG) ist dargelegt, dass die §§ 22 bis 25 des Standortauswahlgesetzes StandAG die geowissenschaftliche und planungswissenschaftliche Anforderungen und Kriterien für die Auswahl eines Standortes für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle festlegen. Diese sind in den aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten des Standortauswahlverfahrens wiederholt anzuwenden.
Aufgrund der zu erwartenden natürlichen Heterogenität der geowissenschaftlichen Daten, ihren inhärenten Unsicherheiten sowie vorhandenen Datenlücken ist jedoch davon auszugehen, dass nicht nur bei den qualitativen und deskriptiven sondern auch bei den quantitativ numerisch eindeutig definierten Bewertungsgrößen und Indikatoren Spielräume für die Dateninterpretation und insbesondere Datenbewertung auftreten werden.
Deshalb sind im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung die individuellen fachlichen Begründungen für numerische Bandbreiten und konkrete Werte der Anforderungen und Kriterien nach §§ 22 bis 25 StandAG auf Grundlage einer Recherche in einer zitierbaren Unterlage nachvollziehbar und logisch vollständig zusammenzufassen. Ziel ist es, eine Basis zur nachvollziehbaren und belastbaren Begründung der Prüfergebnisse und Steuerungsaufgaben des BfE zu schaffen und der Öffentlichkeit die Entscheidungsgrundlagen und Hintergründe bekannt zu machen.
G.E.O.S. bearbeitet diese Aufgabe in Bietergemeinschaft mit der schwedischen Firma Kemakta Konsult AB.