Bergrechtliche Bewilligung: Projekt Lithium Zinnwald

Grundlage der Gewinnung bergfreier Bodenschätze zu gewerblichen Zwecken ist eine bergrechtliche Bewilligung gem. § 8 Bundesberggesetz (BBergG). Beantragung und Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung erfolgen in einem förmlichen Genehmigungsverfahren unter Federführung der sachlich und örtlich zuständigen Bergbehörde und unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB).

Die Leistung von G.E.O.S. für das Projekt Lithium Zinnwald umfasste die komplette Antragerstellung von der Ableitung und Festlegung der Grenzen des zu beantragenden Bewilligungsfeldes aus den im Zuge vorlaufender Erkundungen und Ressourcenberechnungen ermittelten Ergebnissen zu den darin zur Gewinnung beabsichtigen bergfreien Bodenschätze. Weiterhin wurde von G.E.O.S. die fachliche Begründung der Gewinnung (Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Gewinnbarkeit) sowie das Arbeitsprogramm der Gewinnung (Beschreibung der örtlichen Einordnung, der Art, des Umfanges und der möglichen Umwelteinwirkungen eines künftigen Gewinnungsbetriebs) erarbeitet.

Leistungen

  • Ableitung, Festlegung und Begründung der Lage und der Grenzen des Bewilligungsfeldes
  • Ableitung, Festlegung und Begründung der Dauer der beantragten Bewilligung
  • Ableitung, Festlegung und Begründung der zur Gewinnung geplanten bergfreien Bodenschätze (§ 3 BBergG)
  • Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Gewinnbarkeit der Bodenschätze
  • Aufstellung des Arbeitsprogrammes der geplanten Gewinnung nach Art und Umfang sowie nach örtlicher Einordnung und möglichen Umwelteinwirkungen
  • Zusammenstellung der Antragsunterlagen
  • Genehmigungsmanagement (Mitwirkung bei Erörterungsterminen, Prüfung von Stellungnahmen der TÖB)