Fortschreibung Flächennutzungsplan der Gemeinde Halsbrücke

Die Gemeinde Halsbrücke verfügt seit 2006 über einen rechtskräftig festgesetzten Flächennutzungsplan. Da sich im Laufe der Jahre Randbedingungen und raumplanerische Entwicklungen geändert bzw. geplante Flächennutzungen nicht wie geplant eingetreten sind, übernahm G.E.O.S. die Fortschreibung des bestehenden Flächennutzungsplans. Hierbei wurden die gesetzlichen Vorgaben nach dem BauGB beachtet und entsprechende Regularien fanden Anwendung.

  • Erstellung der Vorentwurfsbegründung zur frühzeitigen Beteiligung bzw. der Entwurfsbegründung zur öffentlichen Auslegung
  • Aktualisierung des Planwerkes zum Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs.1 Satz BauGB
  • Abgleich mit regionalplanerischen Vorgaben
  • Abstimmung mit Gemeinde und TÖB
  • Recherche aktueller Bauleitplanungen der Gemeinde und Dritter
  • Begründung der Änderungsgebiete
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Mitwirkung bei der Abwägung
  • Erarbeitung des Umweltberichtes