Genehmigungsrechtliche Beratung und Betreuung im Rahmen eines BImSchG-Verfahrens zur Errichtung einer Anlage zur chemischen Oberflächenbehandlung

Für den Neubau einer Anlage zur chemischen Oberflächenbehandlung (chemische Badentgratung - CBE) bedurfte es einer Genehmigung nach §4 BImSchG. Dabei wurde das Genehmigungsverfahren gemäß der Einstufung in den 1. Anhang der 4. BImSchV auf ein einfaches Verfahren nach §19 BImSchG abgestellt.

G.E.O.S. übernahm in diesem Projekt folgende Tätigkeiten:

  • Organisation und Durchführung erforderlicher (Vor-)Gespräche mit dem Auftraggeber und der Genehmigungsbehörde
  • Koordination und Klärung der Leistungsumfänge notwendiger Gutachten
  • Betreuung des Genehmigungsverfahrens bis zur Erteilung der Genehmigung
  • Erstellung genehmigungsrechtlicher Unterlagen (Vorhabensinformation, BImSchG-Antrag, Standortbezogene Vorprüfung gemäß UVPG)
  • Erstellung genehmigungsrechtlich relevanter Unterlagen, wie z.B. Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung